Der Bereich Recht stellt naturgemäß besonders hohe Ansprüche an Sachkenntnis, Erfahrung und Sorgfalt des Übersetzers. Seit vielen Jahren fertige ich regelmäßig juristische Fachübersetzungen mit oder ohne Beglaubigung an.

Meine Spezialität in diesem Bereich ist die Übersetzung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen von Unternehmen mit Sitz in Großbritannien mit folgenden Rechtsformen:

  • Private company limited by shares
    Private company limited by guarantee
  • Private unlimited company
  • Public limited company.

Darüber verfüge ich über umfassende Erfahrung in den folgenden Bereichen.

Erbrecht

  • Testamente, letztwillige Verfügungen
  • Trusts

Familienrecht

  • Scheidungsurteile
  • Eheverträge
  • Sorgerecht

Internationale Rechtshilfe

  • Asylrecht
  • Internetbetrug
  • Beweisaufnahme im Ausland

Dabei ist die Wahrung der Vertraulichkeit von Daten und Dokumenten, eine sorgfältige Arbeitsweise und fundierte Kenntnisse des Rechtswesens von besonderer Bedeutung.